Krankenversicherung für Arbeitgeber
Arbeitgeber-Krankenversicherung
Seit 2007 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht für alle, die sich auch versichern wollen. Dabei haben Arbeitgeber im Gegensatz zu den Arbeitnehmern eine freie Wahl ihrer Krankenversicherung. Sie können sich in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Hier richtet sich der Beitrag nach einer angenommenen Mindestverdienstgrenze (ändert sich jährlich) nach der die Beiträge erhoben werden. Die Leistungen aller GKV sind zu 95% gleich und beinhalten im Regelfall Basisversorgung mit teilweisen Zuzahlungen.
Die Krankenversicherung für Arbeitgeber kann auch eine Private Krankenversicherung (PKV) sein. Hier ist die Beitragshöhe von anderen Faktoren abhängig. Sie richtet sich nach den gewünschten Leistungen. Von der Basisversorgung mit Zuzahlungen, ähnlich einer GKV, bis hin zu Sonderbehandlungen, alternativen Behandlungsmethoden und keinen Zuzahlungen, kann alles versichert werden. Weitere Faktoren für die Beitragshöhe sind das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, eventuell bestehende gesundheitliche Belastungen, die Altersrückstellungen des Versicherers und die jeweiligen individuellen Versicherungsbedingungen. Bei gleichen Beiträgen können sich die einzelnen Leistungen der Anbieter von PKV erheblich unterscheiden, so dass unbedingt verglichen werden sollte.
Die Private Krankenversicherung für Arbeitgeber ist bei Besserverdienenden Personen immer sinnvoll, weil damit im Gegensatz zur GKV bei niedrigeren Beiträgen höhere Leistungen möglich sind. Der Eintritt in eine Private Krankenversicherung für Arbeitgeber sollte rechtzeitig erfolgen und gründlich geprüft werden, weil ein späterer Wechsel wegen den höheren Eintrittsalter und eventuell bestehenden gesundheitlichen Risiken wesentlich teuerer wird.
Der einmal gewählte Wechsel in eine Private Krankenversicherung für Arbeitgeber kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Bei finanziellen Problemen muss in den Basistarif der jeweiligen PKV gewechselt werden. Eine Ausnahme besteht nur bei Bezug von Harz IV.
Geschäftsführer einer GmbH müssen, bevor sie eine Private Krankenversicherung für Arbeitgeber abschließen können von der Versicherungspflicht in der GKV befreit werden. Das erfolgt, wenn der Bruttoverdienst über der Pflichtversicherungsgrenze von 48600 € im Jahr (4050 € brutto pro Monat) liegt.
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