Die Jahresarbeitentgeltgrenze der letzten Jahre
Die Höhe der Jahresarbeitentgeltgrenze für das Jahr 2010 49.950 EUR (regelmäßiger Bruttoverdienst).
Die Jahresarbeitentgeltgrenze muss der Arbeitnehmer bereits im dritten Jahr (aktuelle Rechtssprechung) in Folge überschritten haben um den Wechsel in die private Krankenversicherung vornehmen zu können. Eine Änderung der aktuellen Gesetzgebung wird zur Zeit geprüft.
Man spekuliert über die erwähnte 3-Jahres-Voraussetzung auf eine Absenkung von einem Jahr (überschreiten der Jahresarbeitentgeltgrenze des regelmäßigen Bruttoeinkommens).
Mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze wird festgelegt, bis zu welchem jährlichen Bruttoeinkommen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse für einen Arbeitnehmer besteht.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich angepasst. Dazu wird § 6 Abs. 6 SGB V angewendet. Jeder Arbeitnehmer, der mit seinem jährlichen Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet, ist versicherungspflichtig. Übersteigt das jährliche Bruttoeinkommen jedoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so ist man von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. In diesem Fall kann man sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder sich eine private Krankenkasse suchen.
Hier gilt seit der Gesundheitreform 2007 jedoch, dass ein Arbeitnehmer in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren ein höheres Bruttojahreseinkommen haben muss, bevor er von der Versicherungspflicht befreit wird.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird unterteilt in die Allgemeine Grenze und in die Besondere Grenze. Durch die Anhebung der allgemeinen Grenze im Jahr 2003 wären viele bis dahin privat Versicherte wieder gesetzlich pflichtversichert gewesen. Abhilfe hat hier die besondere Grenze geschaffen, die für alle gilt, die im Kalenderjahr 2002 in einer privaten Krankenkasse versichert waren.
Folgende Jahresarbeitsentgeltgrenze galt bzw. gilt in der Allgemeinen Grenze:
2009 € 48.600
2008 € 48.150
2007 € 47.700
2006 € 47.250
2005 € 46.800
2004 € 46.350
Folgende Jahresarbeitsentgeltgrenze galt bzw. gilt in der Besonderen Grenze:
2009 € 44.100 €
2008 € 43.200 €
2007 € 42.750 €
2006 € 42.750 €
2005 € 42.300 €
2004 € 41.850 €
