Familienversicherung - Absicherung für die nächsten Angehörigen
Für wen gilt die Familienversicherung?
In einer Familienversicherung werden Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert. Wer kann in der Familienversicherung mitversichert werden? Da wäre zunächsteinmal der Ehepartner/Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner genauso wie die Kinder, ein adoptiertes/angenommenens Kind. Stiefkinder und Enkel sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Die Familienversicherung geht sogar soweit, dass ein eigenes Kind bereits Nachwuchs hat und familienversichert ist (wenn z.B. Ihre Tochter noch im Studium ist, dadurch bei Ihnen familienversichert ist, ist Ihr Nachkomme ebenfalls familienversichert).
Einen Anspruch auf Familienversicherung hat der oben aufgeführte Personenkreis wenn diese:
Ihre Wohnung in Deutschland haben und nicht freiwillig versichert sind, nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und das Einkommen unter einem Siebtel der Bezugsgröße liegt.
Für Kinder gelten folgende Voraussetzungen wie Sie in der Familienversicherung verbleiben können:
Anspruch haben Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht erwerbstätig sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, in der Schul- oder Berufsausbildung bis zum Vollendetem 25 Lebensjahr sind und behinderte Menschen ohne Altersgrenzen.
Wenn beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, dann ist das Einkommen der Eltern gleichgültig, dann haben die Kinder Anspruch auf die Familienversicherung.
Wenn ein Elternteil (wie oben beschrieben) in der privaten Krankenversicherung versichert ist und der Partner in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, dann ist es Einkommensabhängig ob die Kinder in der Familienversicherung mitversichert werden können. Sollten beide Partner unter der Jahresarbeitsentgeldgrenze mit Ihren Verdiensten liegen, dann hat man Anspruch auf die Familienversicherung wenn das höhere Einkommen der gesetzlich versicherte hat.
Hat der privatversicherte Partner ein höheres Einkommen und liegt dies über der Jahresarbeitsentgeldgrenze dann können die Kinder mit eigenem Beitrag in der gesetzlichen Krankenkassen versichert sein, oder in der privaten Krankenversicherung versichert werden.
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