Die Beitragsbemessungsgrenze: Berechnung und Infos
Die Beitragsbemessungsgrenze hat Auswirkungen auf die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages für Angestellte. Die Beitragsbemessungsgrenze legt den Höchstbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung fest. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung konnte lange Zeit mit der Grenze für die Versicherungspflicht gleichgesetzt werden. Diese sogenannte Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeldgrenze) gab Aufschluss darüber ab welchem Jahreslohn sich ein Arbeitnehmer privat versichern konnte.
Unterhalb dieser Grenze gab es für einen Arbeitnehmer nur die Möglichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausgenommen sind hiervon jedoch Selbständige, Beamte, Studenten und Freiberufler.
Aufgrund der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenkassen wurden die beiden Grenzen jedoch ab 2003 voneinander getrennt. Ab diesem Zeitpunkt lag die Versicherungspflichtgrenze deutlich höher als die Beitragsbemessungsgrenze, wodurch die Anzahl der gesetzlich Pflichtversicherten anstieg und die finanziellen Probleme eingedämmt worden konnten.
Jedes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherungen neu berechnet. Dabei werden unter anderem die Jahresgehälter der gesetzlich Versicherten mit einbezogen, sofern sie unter der Bemessungsgrenze liegen. Das heißt, dass vor allem die durchschnittliche Entwicklung der Gehälter der gesetzlich Versicherten Einfluss auf die Beitragsbemessungsgrenze des nächsten Jahres haben. Hierdurch erklären sich auch die hohen Unterschiede in den Werten der Beitragsbemessungs- bzw. der Versicherungspflichtgrenze.
