Der Basistarif der privaten Krankenversicherung im Fokus
Mit der zu Beginn des Jahres 2009 in Kraft getretenen Gesundheitsreform wurden alle privaten Krankenversicherungen verpflichtet, den Basistarif private Krankenversicherung anzubieten. Wesentliche Merkmale des Basistarif private Krankenversicherung sind ein Leistungsumfang, der dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht sowie ein Beitragssatz, der den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen darf.
Eine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen bietet der Basistarif private Krankenversicherung nicht. Ziel der Einführung
des Basistarif private Krankenversicherung war es, die Umsetzung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht zu ermöglichen.
Dem entsprechend besteht für den Basistarif private Krankenversicherung ein Kontrahierungszwang, eine gesundheitliche Risikoprüfung ist nicht zulässig. Kunden, denen aus rechtlichen Gründen die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt ist und die bislang wegen besonderer gesundheitlicher Risiken von den privaten Krankenversicherungen abgelehnt wurden, können durch den Basistarif private Krankenversicherung erstmals eine Krankenversicherung abschließen und somit der Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung nachkommen.
Trotz allem gilt: Wer die Voraussetzungen zur privaten Krankenversicherung nicht erfüllt, kann auch in den Basistarif privater Krankenversicherungen nicht wechseln. Privat versichern kann sich nur, wer selbstständig ist oder als Angestellter mit einem Verdienst oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze (mind. 3 Jahre hintereinander, versicherungsmöglich dann ab dem 4. Versicherungsjahr).
Der Basistarif private Krankenversicherung ist vorrangig für diese Zielgruppe attraktiv, der keine andere Alternative offen steht. Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist oder werden kann, wird von einem Wechsel in den Basistarif private Krankennversicherung nicht profitieren. Privat versicherten stehen im Normalfall attraktivere Tarife als der Basistarif private Krankenversicherung zur Auswahl.
Empfängern von Sozialleistungen (nach gescheiterter Selbstständigkeit bspw.) steht der Basistarif private Krankenversicherung für den halben Beitragssatz offen. Dabei kann der Beitrag zum Basistarif private Krankenversicherung vom Träger der Sozialleistungen mit bis zu 125 Euro bezuschusst werden.
Dem entsprechend besteht für den Basistarif private Krankenversicherung ein Kontrahierungszwang, eine gesundheitliche Risikoprüfung ist nicht zulässig. Kunden, denen aus rechtlichen Gründen die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt ist und die bislang wegen besonderer gesundheitlicher Risiken von den privaten Krankenversicherungen abgelehnt wurden, können durch den Basistarif private Krankenversicherung erstmals eine Krankenversicherung abschließen und somit der Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung nachkommen.
Angebote ab Basisversorgung:
Trotz allem gilt: Wer die Voraussetzungen zur privaten Krankenversicherung nicht erfüllt, kann auch in den Basistarif privater Krankenversicherungen nicht wechseln. Privat versichern kann sich nur, wer selbstständig ist oder als Angestellter mit einem Verdienst oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze (mind. 3 Jahre hintereinander, versicherungsmöglich dann ab dem 4. Versicherungsjahr).
Der Basistarif private Krankenversicherung ist vorrangig für diese Zielgruppe attraktiv, der keine andere Alternative offen steht. Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist oder werden kann, wird von einem Wechsel in den Basistarif private Krankennversicherung nicht profitieren. Privat versicherten stehen im Normalfall attraktivere Tarife als der Basistarif private Krankenversicherung zur Auswahl.
Empfängern von Sozialleistungen (nach gescheiterter Selbstständigkeit bspw.) steht der Basistarif private Krankenversicherung für den halben Beitragssatz offen. Dabei kann der Beitrag zum Basistarif private Krankenversicherung vom Träger der Sozialleistungen mit bis zu 125 Euro bezuschusst werden.
