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Private Krankenversicherung |
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Die private Krankenversicherungen ist vor allem Selbstständigen und Freiberuflern vorbehalten, da diese aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit sich nicht
mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung befinden. Aber auch gut verdienende Angestellte und Beamte haben die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung
befreien zu lassen, um dann in eine selbstgewählte private Krankenversicherung zu wechseln.
Eine Pflicht zum Abschluß einer Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler gibt es jedoch nicht.
Meist schließen Selbstständige eine private Krankenversicherung mit dem Zusatz einer Krankentagegeld-Versicherung ab. Diese sichert dem
Selbstständigen auch im Krankheitsfall ein Einkommen. Ein Versicherungsvergleich lohnt!
Weitere Personen die eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen können sind Beamte. Sie haben von ihrem
Dienstherrn einen Anspruch auf eine Beihilfe für die private Krankenversicherung. Dies ist ein zuschuß für den monatlichen Beitrag der
privaten Krankenversicherung. Der darüber hinaus gehende Beitrag wird dann aus dem Lohn des Beamten gezahlt.
Wer als Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung abschließt, muss sich an einige Regeln halten.
So ist der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenkasse = Krankenversicherung nur möglich, wenn er/sie oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) verdient. Diese liegt
im Jahr 2009 bei einem Bruttogehalt von mindestens 48.600,- EUR.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung können je nach Vertragsumfang wesentlich umfangreicher sein, als diese von einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Ein oft ausschlaggebender Punkt für die private Krankenversicherung ist das in der Regel Patienten mit einer privaten Krankenversicherung von Ärzten
bevorzugt werden. Dies begründet sich mit den höheren Beiträgen die für ärztliche Leistungen in der privaten Krankenversicherung erstattet werden.
Mögliche Leistungen der privaten Krankenversicherung sind zum Beispiel: Einbett- oder
Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, freie Arztwahl, jederzeit möglicher Arztwechsel, neuste Behandlungsmethoden
und Medikamenten, freie Krankenhauswahl und vieles mehr. Die Krankenversicherung ist die erste
Versicherung seit
dem Jahre 2009, auf die nun auch Selbstständige und Freiberufler nicht mehr verzichten können. Wer sich nicht
versichert muss mit empflindlichen Strafen rechnen.
Abrechnung
Die Abrechnung bei der privaten Krankenversicherung erfolgt bei einer Krankenhausbehandlung direkt zwischen dem Krankenhaus und der Krankenversicherung.
Handelt es sich um eine Behandlung beim Hausarzt, Zahnarzt oder dergleichen erhält der Versicherte zwei Rechnungen vom Arzt. Die eine für die persönlichen
Unterlagen und die zweite zur Einreichung bei der private Krankenversicherung. Die Rechnung wird dann entweder direkt von der Versicherung an den Arzt
überwiesen oder der Rechnungsbetrag wird von der privaten Krankenversicherung an den Versicherten überwiesen und dieser muss ihn dann an den Arzt
weiterleiten. Die Zahlungsfrist von solchen Arztrechnungen beträgt in der Regel 4 Wochen.
Gerade bei ärztlichen Behandlungen sollte der Versicherte bei seiner privaten Krankenversicherung sich gut informieren was von seiner Krankenversicherung übernommen wird und welche ärztlichen
Behandlungen nicht.
Medikamente werden vom Versicherten direkt in der jeweiligen Apotheke bezahlt werden. Die Quittungen werden dann bei der privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung eingereicht.
Änderungen 2009
Ab dem 1. Januar 2009 gibt es im Bereich der privaten Krankenversicherung zahlreiche Änderungen. So können Versicherte ihren Tarif
innerhalb der Krankenversicherung wechseln. Auch das wechseln zu einem anderen privaten Versicherungsunternehmen in einen günstigeren Tarif ist möglich. Ab
dem 1. Januar werden zudem Teile der Versicherungsbeiträge für Altersrückstellungen verwendet. Somit sollen finanzielle Reserven geschaffen werden, die sich
im Rentenalter des Versicherten positiv auf den späteren Versicherungsbeitrag auswirken.
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