Private Krankenversicherung

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Private Krankenversicherung

 

Die private Krankenversicherungen ist vor allem Selbstständigen und Freiberuflern vorbehalten, da diese aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit sich nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung befinden. Aber auch gut verdienende Angestellte und Beamte haben die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen, um dann in eine selbstgewählte private Krankenversicherung zu wechseln.

Eine Pflicht zum Abschluß einer Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler gibt es jedoch nicht.

Meist schließen Selbstständige eine private Krankenversicherung mit dem Zusatz einer Krankentagegeld-Versicherung ab. Diese sichert dem Selbstständigen auch im Krankheitsfall ein Einkommen. Ein Versicherungsvergleich lohnt!

Weitere Personen die eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen können sind Beamte. Sie haben von ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf eine Beihilfe für die private Krankenversicherung. Dies ist ein zuschuß für den monatlichen Beitrag der privaten Krankenversicherung. Der darüber hinaus gehende Beitrag wird dann aus dem Lohn des Beamten gezahlt.

Wer als Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung abschließt, muss sich an einige Regeln halten. So ist der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenkasse = Krankenversicherung nur möglich, wenn er/sie oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) verdient. Diese liegt im Jahr 2009 bei einem Bruttogehalt von mindestens 48.600,- EUR.



Leistungen der privaten Krankenversicherung

Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung können je nach Vertragsumfang wesentlich umfangreicher sein, als diese von einer gesetzlichen Krankenversicherung. Ein oft ausschlaggebender Punkt für die private Krankenversicherung ist das in der Regel Patienten mit einer privaten Krankenversicherung von Ärzten bevorzugt werden. Dies begründet sich mit den höheren Beiträgen die für ärztliche Leistungen in der privaten Krankenversicherung erstattet werden.

Mögliche Leistungen der privaten Krankenversicherung sind zum Beispiel: Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, freie Arztwahl, jederzeit möglicher Arztwechsel, neuste Behandlungsmethoden und Medikamenten, freie Krankenhauswahl und vieles mehr. Die Krankenversicherung ist die erste Versicherung seit dem Jahre 2009, auf die nun auch Selbstständige und Freiberufler nicht mehr verzichten können. Wer sich nicht versichert muss mit empflindlichen Strafen rechnen.



Abrechnung

Die Abrechnung bei der privaten Krankenversicherung erfolgt bei einer Krankenhausbehandlung direkt zwischen dem Krankenhaus und der Krankenversicherung. Handelt es sich um eine Behandlung beim Hausarzt, Zahnarzt oder dergleichen erhält der Versicherte zwei Rechnungen vom Arzt. Die eine für die persönlichen Unterlagen und die zweite zur Einreichung bei der private Krankenversicherung. Die Rechnung wird dann entweder direkt von der Versicherung an den Arzt überwiesen oder der Rechnungsbetrag wird von der privaten Krankenversicherung an den Versicherten überwiesen und dieser muss ihn dann an den Arzt weiterleiten. Die Zahlungsfrist von solchen Arztrechnungen beträgt in der Regel 4 Wochen.

Gerade bei ärztlichen Behandlungen sollte der Versicherte bei seiner privaten Krankenversicherung sich gut informieren was von seiner Krankenversicherung übernommen wird und welche ärztlichen Behandlungen nicht.

Medikamente werden vom Versicherten direkt in der jeweiligen Apotheke bezahlt werden. Die Quittungen werden dann bei der privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung eingereicht.



Änderungen 2009

Ab dem 1. Januar 2009 gibt es im Bereich der privaten Krankenversicherung zahlreiche Änderungen. So können Versicherte ihren Tarif innerhalb der Krankenversicherung wechseln. Auch das wechseln zu einem anderen privaten Versicherungsunternehmen in einen günstigeren Tarif ist möglich. Ab dem 1. Januar werden zudem Teile der Versicherungsbeiträge für Altersrückstellungen verwendet. Somit sollen finanzielle Reserven geschaffen werden, die sich im Rentenalter des Versicherten positiv auf den späteren Versicherungsbeitrag auswirken.